FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): 1. Hundesteuer-Mandat von 1796.
FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): 1. Hundesteuer-Mandat von 1796.
HUNDE.– FRIEDRICH AUGUST I. (1. KÖNIG VON SACHSEN): Hundesteuer – Mandat von 1833. ″Wir haben es für zweckmäßig erachtet, das Mandat von 1796 einer Revision zu unterwerfen, damit der Steuersatz erhöht werden kann.″ Jeder Hund macht 1 Thaler 8 Groschen. Erhöhung auf 16 Groschen bei Zweithund. Die Fragen von zugelaufenen Hunden, Hundemarken und dem Hundesteuerregister. Altenburg, 9. August 1833. 4°. 4 Bl. auf Hadernbütten mit zahlr. gestochenen Vignetten. Randläsuren. Historisch wichtige Gesetzesvorlage. Eigentlich in der Regierungszeit von König Anton aber unterschrieben von Friedrich von Sachsen.
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